Warum das Recruiting der Bundeswehr alles andere als ein menschenrechtliches Vorbild ist

Dass man die aktuelle Recruiting-Kampagne der Bundeswehr aus der Perspektive eines Steuerzahlers hinterfragen darf, weil entsprechende Maßnahmen wegen fehlender Call-to-Action oder messbarer Ziel URLs nicht nachgehalten werden – geschenkt! Aber warum das Recruiting der Bundeswehr alles andere als ein menschenrechtliches Vorbild ist und Deutschland auf eine Stufe mit Staaten wie Myanmar, Kolumbien, Somalia oder Syrien stellt, will ich gerne erläutern.

Aber beginnen wir von vorn…

Die Bundeswehr fährt seit mehreren Jahren die Kampagne „Mach, was wirklich zählt“ und hat damit deutschlandweit für viel Aufmerksamkeit (u.a. mit den YouTube-Erfolgen „Die Rekruten“ und „Mali“ oder einer breit angelegten Plakatkampagne) gesorgt. Wahrscheinlich haben die meisten von euch schon einmal die Plakate gesehen.

Klar, dass das nicht ohne üppiges Budget geht. Ich hätte es wahrscheinlich mit geringerem Kostenaufwand geschafft. 😉 Nichtsdestotrotz ist die Kampagne wirklich gut gemacht. Und zwar so gut, dass die Kampagne gleich mehrfach ausgezeichnet wurde. Für „die Rekruten“ und „Mali“ gab es in mehreren Kategorien den Deutschen Digital Award. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen wurde außerdem persönlich mit dem Queb Special Award ausgezeichnet, um ihre herausragenden Leistungen in den Themenbereichen Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting zu würdigen. Das finde ich wirklich klasse, denn sie hat es geschafft, aus der Bundeswehr mit allen ihren behördlichen Rahmenbedingungen einen attraktiven Arbeitgeber zu formen. Das ist nicht selbstverständlich. Schon gar nicht in einem Land wie Deutschland.

Und damit sind wir auch schon beim Problem. Deutschland ist zurecht in vielen Belangen ein menschenrechtliches Vorbild und verdient dafür internationales Ansehen. Für die Rekrutierung von Minderjährigen gilt dies allerdings nicht. Bei allem Lob für die Kampagne – es gibt dringenden Handlungsbedarf bei der Rekrutierung von Minderjährigen! Aber warum ist das so?

Internationale Menschrechtsdebatte um Minderjährige beim Militär

Am 02. September 1990 ist die Kinderrechtskonvention der Vereinigten Nationen in Kraft getreten. Dort ist in Artikel 1 geregelt, dass jeder Mensch ein Kind ist, wenn er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Kinderrechtskonvention schützt Kinder außerdem vor der Beteiligung an bewaffneten Konflikten und bei der Einziehung zu Streitkräften. Das Schutzalter hierfür ist in Artikel 38 geregelt und liegt historisch bedingt nur bei 15 Jahren. Viele Vertragsstaaten wie Deutschland hatten wegen dieser Abweichung jedoch starke Bedenken und sahen das als unangemessen niedrig an, so dass 2002 ein Zusatzprotokoll in Kraft getreten ist.

Das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention untersagt die Zwangsrekrutierung von Kindern für bewaffnete Konflikte. Außerdem wird im Zusatzprotokoll das Straight-18-Ziel angestrebt, welches das Mindestalter für die Rekrutierung weltweit auf 18 Jahre anzuheben versucht. Deutschland gehört zu den wenigen Vertragsstaaten, die von der Ausnahmeregelung des Fakultativprotokolls Gebrauch machen und minderjährige Freiwillige für die eigenen Streitkräfte anwerben. Völkerrechtlich ist das zwar in Ordnung – moralisch aber mindestens fragwürdig. Die große Mehrheit der Unterzeichnerstaaten des Zusatzprotokolls tut dies nicht. Damit steht Deutschland auf einer Stufe mit den oben genannten Staaten.

Aber von welcher Größenordnung reden wir hier überhaupt? Sind die Zahlen überhaupt relevant?

Minderjährige in der Bundeswehr keine Einzelfälle

Im Juli 2011 wurde in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt. Seitdem ist die Bundeswehr auf die Rekrutierung von freiwillig Wehrdienstleistenden angewiesen und konnte im Zeitraum von 2011 bis 2015 etwa 99.000 Soldatinnen und Soldaten – darunter knapp 6.000 Minderjährige – für sich gewinnen. In der Bundesdrucksache 18/7459 hat die Bundesregierung folgende Zahlen berichtet:

Diensteintritte20112012201320142015
Gesamtzahl14.66821.04219.55522.06121.092
davon männlich13.38418.75117.20819.23918.283
davon weiblich1.2842.2912.3472.8222.809
Gesamtzahl Minderjähriger6891.2021.1521.4631.515
Anteil der Minderjährigen an Diensteintritten insgesamt4,7 %5,7%5,9%6,6%7,2%
Minderjährige männlich6321.0509971.2701.268
Minderjährige weiblich57152155193247

Wie man sieht, ist die Anzahl Minderjähriger in der Bundeswehr bis 2015 kontinuierlich gestiegen. 2016 ist die Zahl der Minderjährigen in der Bundeswehr noch einmal deutlich auf 1.907 angestiegen. Im letzten Jahr waren es sogar 2.128 Soldaten – darunter 448 Soldatinnen. Ein neuer trauriger Rekord. Damit wurde die Zahl minderjähriger Soldatinnen und Soldaten im Zeitraum von 2011 bis 2017 verdreifacht!

Diese Rekruten (bzw. ihre Eltern) unterschreiben Arbeitsverträge als freiwillig Wehrdienstleistende zwischen 2 und 12 Jahren. Die Freiwilligkeit wird für 17-Jährige allerdings unterlaufen, da sie nach der Probezeit von 6 Monaten endet. Dann können sie die Bundeswehr nicht mehr sanktionsfrei verlassen und machen sich im Zweifel strafbar. Im Jahr 2015 brachen 800 Rekruten ihren Wehrdienst ab, die zum Zeitpunkt des Diensteintritts minderjährig waren. In 2015 wurde dagegen 1515 Minderjährige eingestellt. Die Abbruchquoten sind extrem hoch und liegen je nach Jahr bei etwa 50%.

Fehlende Schutzmaßnahmen und psychische Folgen

In der Bundeswehr gibt es außerdem keine geschultes Ansprechpersonal und keine besonderen Schutzmaßnahmen (z.B. bei gewalttätigen Übergriffen oder sexuellen Belästigungen) für Minderjährige. Untersuchungen über die besondere Situation und die Erfahrung Minderjähriger werden weder durchgeführt noch sind diese geplant.

Auch der gesetzliche Jugendarbeitsschutz, der für jeden Arbeitgeber eine Selbstverständlichkeit ist, findet in der Bundeswehr keine Anwendung. Für minderjährige Soldatinnen und Soldaten gelten daher ohne Einschränkungen die Regelungen der Soldatenarbeitszeitordnung. Die Unterbringung erfolgt gemeinsam mit erwachsenen Soldaten aller Altersgruppen. Und auch das militärische Training ist dasselbe. Witzig (oder wohl eher zynisch), wenn man im selben Augenblick daran denkt, dass unter 18-Jährige in Deutschland keine gewaltverherrlichenden Filme ansehen oder entsprechende Videospiele spielen dürfen.

Gezielte Werbekampagnen für Kinder

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Deutschland hat sich bereits mehrfach besorgt darüber gezeigt, dass verschiedene Werbekampagnen der Bundeswehr  insbesondere auf Kinder abzielen und sie sehr aktiv und präsent im schulischen Bereich ist. Beispiele dafür, dass die Werbung der Bundeswehr sich gezielt an Minderjährige richtet, gibt es zuhauf: An Schulen, in Jugendmedien, auf Jugendseiten im Internet, bei Sport-, Abenteuer- und Musikveranstaltungen für Minderjährige, etc. Offiziell darf die Bundeswehr an Schulen in Deutschland zwar nicht werben, wohl aber über ihre Aufgaben informieren und aufklären. Ob die gelebte Praxis mit dem Beutelsbacher Konsens zusammenpasst, möchte ich stark bezweifeln.

In 2014 hat die Bundeswehr in der Bravo für ihr Adventurecamp geworben. Seit 2005 ist sie ständiger Gast auf der Jugendmesse YOU. Auf der Computerspielemesse Gamescom ist sie ebenfalls seit vielen Jahren vertreten. Die Bundeswehr macht ja auch keinen Hehl daraus, dass sie gezielt Schülerinnen und Schüler anspricht. Ganz im Gegenteil. Mit ihren Maßnahmen gehört sie in der genannten Zielgruppe sogar zu den beliebtesten Arbeitgebern Deutschlands und „ist DAS Gesprächsthema auf deutschen Schulhöfen“. Soso. Dass die Bundeswehr sich im Personalmarketing nicht an gewisse Spielregeln hält, zeigt zuletzt das Beispiel auf der re:publica 2018 im Mai diesen Jahres. Kritik am Personalmarketing der Bundeswehr versucht sie aber gerne auch als Teil der Kampagne zu vermarkten mit dem Slogan „Wir kämpfen auch dafür, dass [Kritiker] gegen uns sein können“.

Personalmarketing auf Kosten der deutschen Vorbildfunktion

Militärische Strukturen sind für Minderjährige generell ungeeignet – sowohl aus kinderrechtlicher als auch aus gehirnpsychologischer Sicht. Im Mai 2017 hat die (überparteiliche) Kinderkommission des Bundestages daher wiederholt die Empfehlung an das Bundesverteidigungsministerium ausgesprochen, das Rekrutierungsalter grundsätzlich auf 18 Jahre anzuheben und alle Formen von Werbekampagnen zu verbieten, die auf Kinder abzielen. Dieselben Forderungen haben neben dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes auch Kinderrechts- und Menschenrechtsorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Organisationen schon seit vielen Jahren formuliert.

Deutschland macht sich unglaubwürdig, wenn es die Einhaltung der 18-Jahresgrenze von Staaten wie Myanmar, Kolumbien, Somalia oder Syrien einfordert und selbst 17-Jährige rekrutiert. Die menschenrechtliche Vorbildfunktion, die Deutschland berechtigterweise einnimmt, ist mit der aktuellen Vorgehensweise der Bundeswehr meiner Meinung nach nicht vereinbar.

Straight 18 unterstützen

Das Deutsche Bündnis Kindersoldaten, ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, hat daher die Aktion „Unter18Nie“ ins Leben gerufen, damit kein Kind unter 18 Jahren in Armeen, bewaffneten Gruppen oder anderen militärischen Verbänden eingesetzt oder geschult werden darf und um der Forderung nach einer Erhöhung des Mindestalters mehr Nachdruck zu verleihen. Wer die Kampagne unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen die Petition des Bündnisses zu unterzeichnen oder teilt einfach diesen Beitrag, um weitere Unterstützer zu finden!

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